Zurück zur Liste Shimizucho (Kawaramachidori) Ferienhaus
Ferienhaus
Shimizucho (Kawaramachidori)Shimizucho (Kawaramachidori)
Objekt:
- Ferienhaus
- 1
- 4
- Haustiere: nein
Ausstattung:
Beschreibung
Mitten in der Gegend Shimogyo Ward, einem Stadtteil von Kyoto, befindet sich dieses Ferienhaus in der Nähe eines Bahnhofs und am Fluss. Yasaka-Schrein und Nishiki Markt gehören zu den wichtigen Sehenswürdigkeiten, während Besucher, die shoppen gehen möchten, einen Ausflug hierhin machen sollten: Kawaramachi und Pontocho Alley. Kiyomizu-Tempel und Kaiserpalast Kyoto sind zwei weitere empfehlenswerte Orte für einen Abstecher.
Mietbedingung: der Hauptmieter muss mindestens 18 Jahre alt sein
In der Nähe dieser Ferienwohnung (Rauchen nicht erlaubt) befinden sich einige Attraktionen, darunter das Flussufer. Zu Fuß erreichst du einige Sehenswürdigkeiten im Nullkommanichts, darunter Kawaramachi (2 Gehminuten) und Nishiki Markt (10 Gehminuten). Wenn du deinen Horizont erweitern und weitere Gegenden mit der Bahn erkunden möchtest, stehen dir mit Station Kiyomizu-gojÅ, 6 Gehminuten entfernt, und Station Kawaramachi, 7 Gehminuten entfernt, gleich zwei Bahnstationen in der Nähe deiner Unterkunft zur Verfügung.
Entspann im Garten oder trink etwas im Patio dieser Ferienwohnung. Wenn du genug Zeit an der frischen Luft verbracht hast, gibt es auch drinnen dank WLAN-Internetzugang (kostenlos) und Fernseher tolle Möglichkeiten zum Zeitvertreib.
Zu den Vorzügen dieses Feriendomizils gehören ein Wohnzimmer, hochwertige Bettwaren, eine Daunenbettdecke und Gepäckaufbewahrung. Du kannst außerdem eine Komfortbadewanne nutzen und es stehen dir weitere Annehmlichkeiten zur Verfügung, darunter kostenlose Kosmetikartikel, ein Bidet und Handtücher. Einer selbstgekochten Mahlzeit steht in der Küche nichts im Weg – sie bietet eine Herdplatte und einen Kühlschrank sowie eine Kaffeemaschine, einen Wasserkocher und eine Mikrowelle. Und da vor Ort eine Wäscherei verfügbar ist, musst du nicht so viel Kleidung einpacken und kannst mit leichterem Gepäck reisen.
Mietbedingung: der Hauptmieter muss mindestens 18 Jahre alt sein